Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

  • 1 Allgemeines – Geltungsbereich
  1. Diese AGBs gelten für alle gegenwärtigen/zukünftigen Geschäftsbeziehungen der HAPPY Sales & Services GmbH, Langenaustraße 17, 91058 Erlangen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Barth. Bewirtungs-/Ausstattungsleistungen, To-Go-Lieferungen, Dienstleistungen, Verkauf von Gegenständen und angefertigten Kunst-Unikaten sowie für die Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten. Wir liefern, vermieten und verkaufen ausschließlich auf der Grundlage unserer AGBs; alle unsere sonstigen Dienstleistungen sind ebenfalls eingeschlossen.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGBs werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  • 2 Anfrage / Angebote
  1. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Alle auf unseren Internetseiten und in Druckerzeugnissen genannten Preise sind Abholpreise. Preis- und Leistungsänderungen sowie Irrtümer behalten wir uns vor. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten. Gleiches gilt für das Erscheinungsbild, die Umsetzung etc. von Kunst-Auftragsarbeiten, da es sich hierbei um handgefertigte Unikate der Künstlerin handelt.
  2. Wir erstellen unsere Angebote stets auf Basis der Angaben des Auftraggebers. An unsere Angebote halten wir uns 4 Wochen gebunden. Sollten die Angaben des Kunden oder uns überlassene Unterlagen unrichtig oder unvollständig sein, so haften wir nicht für die sich daraus ergebenden Probleme oder Mehrkosten.
  3. Probeessen vor größeren Veranstaltungen (mind. 100 Personen): Das zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Probeessen wird geliefert und regulär von uns in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 5 Werktagen ohne Abzug zu begleichen. Bei Zustandekommen des Hauptauftrags wird der Rechnungswert des Probeessens zu 50 % als Nachlass vom Endauftragswert der Veranstaltung abgezogen.
  4. Für die erforderlichen Meldungen/Einholung von behördlichen Genehmigungen/Sondernutzungserlaubnissen, Konzessionen etc. ist der Kunde grundsätzlich selbst verantwortlich.
  5. GEMA-Gebühren sind in unseren Angeboten nicht enthalten. Derartige Kosten und Gebühren hat immer der Kunde zu tragen.
  6. Alle Angebote, Preislisten, Planungen, Konzepte, Entwürfe, Bilder etc. sind und bleiben unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – ohne unsere ausdrückliche Genehmigung – abzuändern, zu verwerten, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben.
  • 3 Vertragsschluss
  1. Mit der Bestellung einer Ware und/oder Dienstleistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware/Dienstleistung erwerben/in Anspruch nehmen zu wollen.
  2. Bestellt der Verbraucher die Ware und/oder Dienstleistung auf elektronischem Weg, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  3. Ein Veranstaltungs- und/oder Bewirtungs- und/oder Dienstleistungsvertrag sowie ein Vertrag für eine Auftragsarbeit kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
  • 4 Leistungsumfang / Leistungsinhalt  
  1. Für die von uns geschuldeten Leistungen sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Veranstaltungs-, Bewirtungs- und ggf. Zusatzleistungen sowie die Anzahl der Gäste maßgeblich. Bei Dienstleistungen und Kunst-Objekten wird der Auftragsumfang individuell in der Auftragsbestätigung beschrieben.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich der HAPPY Sales & Services GmbH die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens sieben Werktage vor der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Im Falle einer Abweichung der Teilnehmer nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  3. Eine Erweiterung der Catering-Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch HAPPY Sales & Services GmbH möglich.
  4. Wir erbringen unsere Catering-Leistungen so, wie es vertraglich vereinbart wurde. Wir sind jedoch berechtigt, im Einzelfall Zutaten, Speisen, Getränke, Geschirr, Besteck, Gläser, Dekorationen o. ä. auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden gegen gleichwertige Komponenten auszutauschen, wenn die vereinbarten Lieferungen und/oder Leistungen ohne unser Verschulden z. B. nicht zu beschaffen sind und der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch weder verändert noch in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird.
  5. Speisereste werden nicht zurückgenommen. Eine anfallende Entsorgung wird dem Kunden ansonsten von HAPPY Sales & Services GmbH in Rechnung gestellt.
  6. Bei Getränkebestellung durch den Kunden wird eine Pauschale pro Person/Veranstaltung von 2 alkoholfreien Getränken (Wasser 0,5 ltr., Apfelsaftschorle 0,5 ltr., Cola 0,33 ltr., Säfte 0,2 ltr.) berechnet. Der darüber hinausgehende Getränkeverbrauch wird nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.
  7. Wir behalten uns vor, zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen – ggf. auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden – Dritte einzuschalten.
  • 5 Vergütung
  1. Der angebotene Preis ist bindend. Die ausgewiesenen Preise sind, soweit nicht anders bezeichnet, Nettopreise ohne gesetzliche Steuern und Abgaben in Euro.
  2. Unsere Preise beziehen sich stets auf die vereinbarte Dienstleistung/die vereinbarten Gästezahlen, Mengen und Termine oder Kunstobjekte.
  3. Wird aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, der Beginn unserer Leistungserbringung verzögert, verlängert sich die vorgesehene Dauer oder wird die Durchführung erschwert oder verändert, so sind wir berechtigt den hierdurch entstehenden Mehraufwand auf Basis unserer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise und Verrechnungssätze gesondert in Rechnung zu stellen.
  4. Lieferungen sind ab einem Warenwert von 150 Euro möglich. Im Stadtgebiet von Nürnberg/Fürth/Erlangen erheben wir eine Zustellgebühr von mind. 35 Euro pro Anfahrt. Wurde keine anderslautende Vereinbarung über Transportkosten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart, beträgt außerhalb des Stadtgebiets Nürnberg/Fürth/Erlangen die Zustellung mit einem beliebigem Lieferfahrzeug zusätzlich 1 Euro pro gefahrenen Kilometer (ab Stadtgrenze Nürnberg/Fürth/Erlangen).
  • 6 Zahlungsbedingungen    
  1. Nach Vertragsschluss erlauben wir uns nachfolgende Anzahlungen für Cateringleistungen in Rechnung zu stellen:

–  Ab einem Auftragswert von 1.000 Euro werden bei Cateringaufträgen 30 % bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt.

–  Bei Aufträgen inkl. Buchung einer Räumlichkeit werden zusätzlich die Raumkosten bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

–  Bei Nichtzahlung der Anzahlung/Raumkosten behalten wir uns vor die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Bei Nichterbringung der Leistungen aus diesem Grund ist der Kunde nicht von der Zahlungspflicht des Gesamtauftrags entbunden.

  1. Unsere Vergütung wird fällig, sobald die vertraglich vereinbarten Leistungen von uns vollständig erbracht wurden. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind ohne jeden Abzug innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

–  Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

  1. Abzüge wie Skonto etc. dürfen nur vorgenommen werden, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
  2. Die Gesamtrechnung wird durch Überweisung auf eines unserer Bankkonten beglichen.
  • 7 Rücktrittsbedingungen
  1. Bei Rücktritt des Kunden – nur bei Cateringaufträgen – ab Vertragsabschluss sind wir berechtigt folgende Beträge in Rechnung zu stellen:

–  Bis zu 2 Monate vor dem vertraglich vereinbarten Leistungsdatum: 30 % der Auftragshöhe der letzten Bruttoangebotssumme; zuzüglich Gesamtkosten für evtl. Mieträumlichkeiten.

–  Bis 1 Monat vor dem vertraglich vereinbarten Leistungsdatum: 60 % der Auftragshöhe der letzten Bruttoangebotssumme; zuzüglich Gesamtkosten für evtl. Mieträumlichkeiten.

–  Unter 1 Monat vor dem vertraglichen Leistungsdatum: 90 % der Auftragshöhe der letzten Bruttoangebotssumme; zuzüglich Gesamtkosten für evtl. Mieträumlichkeiten. Für die Berechnung der o. g. Fristen wird das Eingangsdatum der schriftlichen Auftragsstornierung herangezogen.

  1. Der Kunde darf seine Gegenansprüche nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht darf er nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

 

  • 8 Gewährleistung
  1. Der Umtausch falsch bestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmittel nicht möglich; ebenso die Rückgabe von zu viel bestellten Lebensmitteln. Ein Umtausch der erworbenen Kunstobjekte sowie Auftragsarbeiten ist nicht möglich.
  2. Für den unsachgemäßen Umgang bzw. die Lagerung unseres Caterings durch den Kunden übernimmt HAPPY Sales & Services GmbH keine Haftung.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet etwaige Mängelrügen, die aus der Erfüllung des Caterings resultieren, unverzüglich und noch während der Veranstaltung HAPPY Sales & Services GmbH mitzuteilen, damit die Möglichkeit besteht den Mangel noch während der Veranstaltung zu beheben.
  4. Wir weisen darauf hin, dass zumutbare Abweichungen bei Aussehen, Form, Konsistenz, Geschmack oder sonstige Beschaffenheit der Lebensmittel keine Mängel darstellen und begründen deshalb keine Gewährleistungsansprüche. Mängel, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung oder durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung unserer Sachen und Produkte entstehen, begründen ebenfalls keine Gewährleistungsansprüche.
  5. Gewährleistungsansprüche richten sich zunächst nur auf die Nacherfüllung. Erst wenn HAPPY Sales & Services GmbH eine solche ablehnt oder zwei Versuche der Nacherfüllung fehlgeschlagen sind, können weitergehende Ansprüche des Kunden entstehen. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  6. Eine Gewährleistung auf Kunstobjekte ist ausgeschlossen, da es sich um handgefertigte Unikate handelt, die auch kleinere Schäden/Abweichungen beinhalten können, welche bei der Herstellung etc. entstehen.
  7. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
  • 9 Haftung des Kunden
  1. Der Kunde haftet für jeden von ihm zu vertretenden Verlust und für jede von ihm zu vertretende Beschädigung oder Zerstörung unseres Eigentums, gleichgültig ob der Verlust oder die Beschädigung oder Zerstörung von ihm selbst oder von Dritten verursacht worden ist. Er ist verpflichtet, uns jeden Verlust und jede Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen unverzüglich, spätestens jedoch bei der Rückgabe anzuzeigen.
  2. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer/-besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht wurden.
  3. Wir behalten uns vor bei übermäßigen Verunreinigungen auch in Außenbereichen eine Sonderreinigungsgebühr zu berechnen. Jegliche Streuartikel (Konfetti oder vergleichbares Material, Reis, Blütenblätter etc.) sind grundsätzlich nicht erlaubt.
  4. Vom Kunden mitgeführte/eingebrachte Ausstellungs-, Dekorations- oder sonstige – auch persönliche Gegenstände – befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit HAPPY Sales & Services GmbH abzustimmen. HAPPY Sales & Services GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung; auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sie ist dem Kunden ausschließlich dann zum Schadenersatz verpflichte, wenn ihr oder ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung eines Schadens nachgewiesen werden können.
  5. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes führt. Auch beinhaltet jede Veranstaltung gewisse Risiken für Eigentum und Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen seitens Dritter (z. B. Gäste). Wir weisen deshalb darauf hin, dass bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Kunden oder vom Kunden angemieteten Veranstaltungsräumlichkeiten allein der Kunde verpflichtet ist, Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung der Abnutzungserscheinungen sowie zur Vermeidung von Schäden an Eigentum und Besitz zu treffen (z. B. durch Abdeckplanen u. a.). Bei besonders empfindlichem Interieur hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das Interieur auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. gesondert zu schützen.
  • 10 Datenschutz

Durch die Kontaktaufnahme des Kunden mit uns, erklärt er sich mit der Nutzung seiner Daten einverstanden. Zum Beispiel vor der Erstellung eines Angebotes, einer persönlichen Beratung, zur Abwicklung von Aufträgen/Bestellungen/Dienstleistungen etc. kann es möglich sein, dass wir von ihm noch weitere Auskünfte benötigen. Dazu und auch zur weiteren Beratung und Information werden wir den Kunden telefonisch, postalisch oder per E-Mail kontaktieren. Der Schutz der persönlichen Daten ist uns wichtig. Daher nutzen wir diese Informationen ausschließlich zur Bearbeitung des Kundenanliegens/zur Vertragserfüllung. Der Kunde kann diese Einwilligung für die Zukunft jederzeit schriftlich widerrufen; gleiches gilt, wenn er mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden ist.

  • 11 Schlußbestimmungen
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Aufträge des Kunden gelten sowohl mit als auch ohne Unterschrift (bei Übermittlung der Willenserklärung per Email) als verbindlich. Mit der Unterschrift oder der schriftlichen Willenserklärung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.